Allgemeine Geschäftsbedingungen von HorizontHunde



§ 1 Gegenstand der Dienstleistung 

Gegenstand des Dienstleistung ist die Durchführung von Einzelcoachings für Hundehalter:innen und deren Hunde. HorizontHunde empfiehlt, dass sich der:die Kund:in vor Vertragsabschluss über den Inhalt und den Ablauf der Veranstaltung informiert, für die er:sie sich interessiert. HorizontHunde erteilt diesbezügliche Informationen kostenlos. 

 

§ 2 Garantie 

HorizontHunde übernimmt hinsichtlich des von Kund:innen angestrebten Erfolgs keinerlei Zusicherungen und/oder Garantien. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Einzelcoachings hängt im Wesentlichen von der Erziehungsarbeit der Hundehalter:innen ab. 

 

§ 3 Teilnahmebedingungen 

Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an Angeboten von HorizontHunde ist der Besitz eines Impfausweises, der belegt, dass das Tier umfassend geimpft ist, sowie eine gültige Haftpflichtversicherung für das Tier. Durch Wahrnehmung der Angebote von HorizontHunde stimmt der teilnehmende Hundehalter den Teilnahmebedingungen zu und versichert einen gültigen Impfausweis (inkl. ausreichendem Impfschutz) sowie eine gültige Hundehaftpflichversicherung für seinen teilnehmenden Hund zu besitzen.

 

§ 4 Vertragsschluss (Anmeldung) & Zahlungen 

Die Anmeldung durch Kund:innen erfolgt telefonisch, per e-Mail oder per Anmeldeformular auf der Webseite www.horizonthunde.de und wird mit Eingang bei HorizontHunde für die Kund:innen verbindlich. Mit der Anmeldung durch die Kund:innen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Anmeldung zum Hundetraining ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Teilnahme von Minderjährigen an den Angeboten bedarf einer Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Die Trainingstermine werden per Email oder telefonsich bekannt gegeben. Eine genereller Anspruch auf Teilnahme des Angebotes wird nicht gegeben. HorizontHunde behält sich das Recht vor, die Annahme von Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Anmeldung zu einem Einzelcoaching gemäß § 4, ist die Teilnahmegebühr fällig. Dies gilt für alle Angebote von HorizontHunde. Die Gebühr für Einzelcoachings ist jeweils gemäß Rechnungsstellung zu entrichten. Bei der Buchung von mehreren Einzelcoachings behält sich die Hundeschule HorizontHunde vor, diese im Voraus abzurechnen. 

 § 5 Absagen & Kündigungen - Rücktritt durch Kund:innen 

Eine Absage oder Verschiebung eines Einzelcoachings muss zwingend 24 Stunden vorher durch die Kund:innen erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu einen späteren Zeitpunkt, so wird das gebuchte Einzelcoaching vollständig in Rechnung gestellt. Bei nicht Erscheinen oder vorzeitigem Abbruch des Einzelcoachings durch Kund:innen ist die Gebühr in vollem Umfang zu entrichten. Eine Rückzahlungspflicht entfällt, zudem entsteht kein Anspruch auf Minderung der Gebühr oder auf Ersatz des Einzelcoachings. Verspätungen der Teilnehmenden zu den Einzelcoachings gehen zu dessen Lasten und führen nicht zu einer Minderung der Gebühr.

§ 6 Haftung 

HorizontHunde übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Hundehalter:innen oder dessen Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbilderin, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden im Freilauf, infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme am Unterricht entstehen. Ausgenommen hiervon ist nur die Haftung für vorsätzliches Handeln. Alle Begleitpersonen sind durch die Hundehalter:innen von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jede Teilnahme, Besuch, Übung der teilnehmenden Personen und Hunde an den Einzelcoachings erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. 

Dies gilt auch für alle anderen Angebote von HorizontHunde. Die Hundehalter:innen bleiben während des Einzelcoachings, sowie für alle anderen Angebote von HorizontHunde, verantwortlicher als Tierhalter:in und Tieraufseher:in im Sinne von §§ 833, 834 BGB.

§ 7 Trainingspläne 

Von HorizontHunde erstellte Trainingspläne für Kund:innen sind ausschließlich für diese gedacht und nicht auf andere Hunde übertragbar. Sie sind immer individuell erstellt und nicht ohne den Kontext eines Einzelcoachings zu verstehen und anzuwenden. Daher ist die Weitergabe an Dritte untersagt. 

 

§ 8 Unwirksamkeit einzelner Klauseln 

Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. 

 

§ 9 Schlussbestimmung
HorizontHunde ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit aus Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Kund:innen werden bei Änderungen in Kenntnis gesetzt. 




Gerichtsstand ist Bremen 

Stand: ab 10/2022